Wie bekomme ich einen Teil meiner Kosten zurück?

Sofern sie unter einer „krankheitswertigen Störung“ – wie es so schön heißt – leiden, können Sie sich einen Teil der Kosten für Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse zurückholen. „Krankheitswertig“ bedeutet, dass Ihre Erkrankung die ICD-10 Diagnosekriterien erfüllt. Für Paargespräche oder Selbsterfahrung gibt es von der Krankenkassa keinen Zuschuss.

 

Grundsätzlich sind die ersten 10 Stunden Psychotherapie bewilligungsfrei. Das bedeutet, Sie können die Honorarnoten, die sie von mir über die ersten 10 Stunden bekommen, gemeinsam mit einer „Überweisung“ vom Arzt an Ihre Krankenkasse schicken, und bekommen dann einen Teil der Kosten rückerstattet.

 

Ganz wichtig ist, hier zu beachten, dass die Überweisung vom Arzt vor der 2. Psychotherapiestunde erfolgt. Mit dieser Überweisung erfolgt im Grunde lediglich eine Bestätigung, dass für ihr Problem keine körperliche Erkrankung verantwortlich ist. Sie bekommen diese Überweisung im Normalfall ganz unkompliziert von ihrem Hausarzt. Ist dann alles bei ihrer Kasse eingelangt, dauert es im Normalfall ein paar Wochen, bis Sie Ihre Refundierung erhalten.

 

Wenn Sie mehr als 10 Stunden Psychotherapie benötigen, dann muss die Krankenkasse vorab einen Antrag bewilligen, um Ihnen weiter den Zuschuss zu gewährleisten. Diesen Antrag erhalten Sie von mir.

 

Die Höhe der Rückerstattung ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Bei der NÖGKK und WGKK bekommen Sie 21,80€ pro Einheit zurück, bei der BVA  liegt der Satz bei 40€ pro Einheit, bei der Versicherung der Bauern sogar bei 50€ pro Einheit.

 

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, lohnt es sich auf jeden Fall, sich auch bei dieser nach Refundierungsmöglichkeiten zu erkundigen.